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Die Vorstudie

  • Autorenbild: planvonbau
    planvonbau
  • 24. Mai 2024
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 3. Juni 2024


Im ersten Teil unserer Serie Bauen in Eigenregie haben wir die Wichtigkeit der Bedürfnisanalyse behandelt. Jetzt gehen wir einen Schritt weiter und betrachten, wie aus einem erkannten Bedürfnis eine konkrete Projektidee wird. In diesem Beitrag folgen wir Jan, unserem Autoliebhaber, der beschlossen hat, eine multifunktionale Garage zu bauen.

 

Vom Bedürfnis zum Projektplan

Nachdem Jan sein Bedürfnis erkannt hat, eine Garage zu bauen, muss er nun seine Ideen konkretisieren und in ein durchführbares Projekt umwandeln. Sprich er muss sich über die Machbarkeit seines Projekts klar werden.


Jan definiert für sich folgendes: Projektdefinition: Jan entscheidet, dass er eine beheizte Doppelgarage mit einem kleinen Werkstattbereich für seine Autopflege möchte. Dies wird ihm nicht nur ermöglichen, sein Auto im Winter schneefrei zu halten, sondern auch, seine Leidenschaft für Autopflege ganzjährig zu geniessen. Da es sich hierbei um ein nicht sehr komplexes Bauwerk handelt, verzichtet Jan auf ein Varianten-Studium. Bei Komplexeren Bauwerken oder unterschiedlichen Ideen würden nun noch weiter Varianten hervorgehen. Da wir jedoch beim Thema Doppelgarage sind, werden wir gleich mit dieser Projektdefinition ins Rennen gehen.


Kernstück: Im Projektmanagement ist die Projektdefinition ein unverzichtbares Element und stellt das Fundament für ein erfolgreiches Projekt dar. 

Effiziente Planung: Eine sorgfältig konzipierte und gut strukturierte Projektdefinition unterstützt die effektive Planung, Steuerung und Kontrolle eines Projekts. 

Machbarkeitsanalyse: Eine Machbarkeitsstudie ist eine systematische Untersuchung, die darauf abzielt, das technische und wirtschaftliche Potenzial eines Projekts, einer Geschäftsidee oder eines Investitionsvorhabens zu bewerten. 

Risikoerkennung: Sie unterstützt bei der Identifizierung möglicher Risiken und ermöglicht dadurch fundierte Entscheidungen. 

Rechtliche Anforderungen:

Bei der Beurteilung der Machbarkeit des Projekts sind insbesondere die Einhaltung der Grenzabstände, die Konformität der Nutzung mit den Zonen und die realisierbare Ausnutzung, Baumasse und Geschossfläche zu berücksichtigen.



Nun folgt ein zentrales Thema in der Vorstudie: die Standortwahl. Hier spricht man von der sogenannten Raumplanung, um diese besser zu verstehen bedarf es an einigen Begriff-Definitionen:

Raumplanung ist ein Prozess, durch den gezielt die Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt in einem bestimmten Gebiet gesteuert wird. Sie umfasst alle Planungen in Bereichen wie Verkehr, Umwelt und Wirtschaft und bezieht sich auf den Raum, in dem Menschen, Tiere und Pflanzen leben. Unter "Raum" versteht man hauptsächlich die Erdoberfläche, einschließlich bebauter und unbebauter Flächen, Gewässer und Wälder.

Das Schweizer Bundesgesetz über die Raumplanung aus dem Jahr 1980 setzt landesweite Ziele fest. Das Hauptziel ist die sorgfältige Nutzung des Bodens, wobei die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft, der Schutz natürlicher Lebensgrundlagen und die nationale Versorgung berücksichtigt werden müssen. Das Gesetz verpflichtet den Bund und die Kantone, entsprechende Pläne zu erstellen.

Zusammengefasst legt das Gesetz den rechtlichen Rahmen und die Mindestanforderungen für die Raumplanung und das Baurecht fest. Die Kantone und Gemeinden haben jedoch umfangreiche zusätzliche Befugnisse in diesem Bereich.

 

In der Schweiz widerspiegelt sich das in folgenden zwei wesentlichen Plänen:

Nach dem Gesetz müssen die Kantone, Regionen und Gemeinden sogenannte Richtpläne erstellen. Diese Pläne dienen als eine Art grober Entwurf, der die wichtigsten räumlichen Grundlagen für das Leben der Menschen und den Schutz der Natur festlegt. Ziel der Richtplanung ist es, verschiedene Aufgaben, die den Raum betreffen, innerhalb des Kantons zu koordinieren. Sie soll auch die Abstimmung mit dem Bund und den benachbarten Kantonen verbessern.

 

Die Richtplanung wird durch verschiedene Teilpläne und zugehörige schriftliche Berichte dargestellt. Diese umfassen Pläne für die Bebauung und Landschaft, den Verkehr, die Versorgung sowie für öffentliche Gebäude und Einrichtungen.

 

Die Nutzungsplanung ist dafür verantwortlich, dass die Ziele, die in den Richtplänen festgelegt sind, auch erreicht werden. Sie macht die Vorgaben der Richtplanung genauer und anwendbar, indem sie festlegt, wie private Bauvorhaben genutzt werden sollen und sicherstellt, dass genügend Fläche für öffentliche Bauprojekte zur Verfügung steht.

Genau in diesen Nutzungsplänen umgangssprachlich auch Zonenpläne findet Jan nun die entsprechenden Informationen zu seinem Bauprojekt.


Richtplanung

  • Der kantonale Richtplan dient als Hauptinstrument zur Steuerung der Kantone.

  • Seine zentrale Aufgabe besteht darin, raumwirksame Aktivitäten aller staatlichen Ebenen mit Blick auf die gewünschte Entwicklung zu koordinieren.

  • Der Richtplan bestimmt die Entwicklung bestimmter Nutzungen und legt fest, welche Ziele in Bezug auf die Landschaftsqualität und Landschaftswerte zu berücksichtigen sind.

  • Der Richtplan setzt sich aus einer Karte und einem Text zusammen, die sich gegenseitig ergänzen.

Nutzungsplanung

  • Ein Nutzungsplan setzt sich aus einem Zonenplan und den zugehörigen Vorschriften oder Baureglements zusammen.

  • Die Nutzungspläne, oft auch als Zonenpläne bezeichnet, regeln die Art der Bodennutzung.

  • Sie teilen das Gebiet in verschiedene Zonen ein, wie z.B. Bauzonen, Landwirtschaftszonen oder Schutzzonen.

  • Über die Nutzungspläne wird in der Regel auf Gemeindeebene entschieden, gefolgt von der Genehmigung durch eine kantonale Behörde.


Ausblick auf den nächsten Blog:

Im nächsten Beitrag geht’s es um das Einteilen der entsprechenden Bauparzelle nach geltenden rechtlichen Bestimmungen.




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